Baufortschrittsmeldung nach BTVG
Mit Kurzgutachten wird hierbei der Baufortschritt im Rahmen des Bauträgervertrags-gesetzes bestätigt.
BTVG - Kurzgutachten
Entsprechend BTVG Bauträgervertragsgesetz - Kurzgutachten für den Bauträger zwecks Bestätigung des Baufortschrittes laut vereinbartem Ratenplan.
Meist privater Auftrag, festzustellen, wie weit der Fertigstellungsgrad gemäß den in den Anwartschafts- bzw. den Kaufverträgen enthaltenen Abschnitten gediehen ist.
Zweck - Grundlage für die Entrichtung der Teilkaufpreise durch die Käufer der Eigentumswohnungen bzw. der parifizierten Baukörper.