Historische Bauwerke

Bausachverständiger Altbau und Denkmalschutz

Gutachter Renovierung und Revitalisierung alter Bausubstanz


  • Ausarbeitung von Instandsetzungs- u. Instandhaltungs- bis hin zu Sanierungskonzepten.
  • Auf Basis des Sanierungskonzeptes Erstellung der absehbaren zugehörigen Zeitschiene. 
  • Auf Basis der Zeitschiene und des Sanierungskonzeptes Erarbeitung der Sanierungskosten mittels Schätzgutachten als Kostenannahmen.
  • Prüfung Umfang von baudenkmalpflegerischer Unterschutzstellungen und deren Auswirkungen.
  • Potenzialanalysen, was ist bei einem Bauwerk z.B. an Nutzung, Erweiterung Um- Zu- oder Ausbau möglich und welche Kosten sind anzunehmen. 
  • Drittverwendungsmöglichkeiten und Machbarkeiten.

Bauwerks-Zustandsbefund mit Baukostenannahme, optional mit Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie.

Aktiv aus meiner Erfahrung als Bauherrenvertreter habe ich sehr gute Kenntnis realer Sanierungs- und Baupreise. Aufgrund meiner langjährigen Praxis als Bauleiter, im Neu- Zu- und Umbau, und insbesondere  im historischen Sanierungsbereich konnte ich mir viel praktisches und theoretisches Wissen rund um alte und neue Baumethoden und Handwerkstechniken aneignen. Hilfreich hinzu kommt, dass ich mir im Laufe meiner langjährigen Praxis sämtliche Einheitspreise aller Gewerke in Form einer umfangreichen und realen Einheitspreis-Datenbank erarbeitet habe.  Dies und meine Erfahrung ermöglicht mir eine möglichst reale Kostenannahme, insbesondere auch bei schwierigen, historischen Bauwerken.


Der SV geht in Absprache mit dem Auftraggeber bei der Erhebung, nach Beauftragung wie folgt vor:

  1. Kontakt mit Eigentümer des Objektes, Terminvereinbarung durch SV, erste kurze Rückmeldung an den Auftraggeber per Mail.
  2. Zustandsbegutachtung vor Ort, augenscheinliche erste Prüfung und fotografische Dokumentation des Objektes und der Schadensbilder im Beisein des Eigentümers.
  3. Einsichtnahme und kopieren von Planunterlagen, bzw. nötigenfalls anfertigen von Naturmaßnahmen und Skizzen zum Bauwerk.
  4. Überlegung, ob vertiefte, weiterführende Untersuchungen für den Zweck des Gutachtens nötig bzw. sinnvoll wären und Besprechung mit Auftraggeber.
  5. Je nach Auftragszweck und wenn nötig, zweite Zustandsbegutachtung und Bauwerksanalyse.
  6. Befundausarbeitung nach vorliegen aller für den Zweck der Erstattung notwendigen Fakten.
  7. Bei beauftragter Sanierungskonzepterstellung wird auf Basis des Befundes ein erstes grobes Sanierungskonzept mit groben, möglichem Bauzeitablauf erstellt.
  8. Bei beauftragten Baukostenannahmegutachten, wird auf Basis der Befundung bzw. des Sanierungskonzeptes, sowie dem möglichen Bauablauf, mit Unterteilung nach einzelnen Gewerken anhand aktueller und realer Baupreise die Expertise erstellt.
  9. Auf Wunsch erstellt der SV, eine prozentuelle Gewichtung, getrennt in bautechnischen und denkmalpflegerischen Sanierungsanteil der Baukosten. 
  10. Übermittlung und Besprechung der Expertise an den Auftraggeber.

Meine Erfahrung und Praxis - diese kommt Ihnen zugute.

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