Revitalisierung und Renovierung alter Bausubstanz


Sanierung oder Neubau


Die Frage, ob eine Sanierung oder ein Neubau Ihrer Immobilie die bessere Variante ist bzw. die Frage der Erhaltungswürdigkeit, hängt je nach Art der Immobilie und dem Verwendungszweck, neben direktem Kosten - Nutzen Abgleich regelmäßig von weiteren wesentlichen Parametern ab. 

Diese meist komplexe Fragestellung ist für Verantwortliche nicht immer gleich auf Anhieb zu beantworten.

Welche Erfahrungen sind nötig, dass diese Fragen beantwortet werden können? 

Bei Bauwerken, stellt sich immer wieder die Frage, ob der Bestand am Standort saniert, erneuertoder überhaupt an anderer Stelle neu errichtet werden soll.


Entscheidungsfindung Sanierung oder Neubau

Üblicherweise wird dabei, abhängig von der Immobilienart, der Nutzung und sonstiger Kriterien, unterstützend und in Absprache mit

dem Entscheidungsträger wie folgt vorgegangen.


  1. Befundaufnahme vor Ort,
  2. Plausibilisierung zur Verfügung gestellter Unterlagen,
  3. Zustandsanalyse Bestand, Betriebskosten, vorhandener Mängel und Schäden, Instandhaltungsstand, Prüfung Kostenannahme Neubauüberlegung, meist in Verbindung mit entstehender Grundstückskosten bzw. Überlegungen zu Drittverwendungsmöglichkeiten usw.
  4. Prüfung der optionalen Frage, ob eine Projektbewertung benötigt wird, welche den Wert der Immobilie vor Durchführung von Sanierung bzw. Neubau und nach Durchführung derselben darstellt.
  5. Basis Befundaufnahme und Berechnung Kostenannahme für Sanierung versus Neubau,
  6. Weiter sind kulturelle Aspekte.
  7. Historische Aspekte.
  8. Baurechtliche und architektonische Aspekte zu prüfen.
  9. Ein wesentliches Kriterium ist oft auch das jeweils vorhandene Potenzial und dessen Verwirklichbarkeit.  
  10. Letztlich kann mittels Nutzwertanalyse, mit der auch die weiteren entscheidenden Parameter, welche über die rein finanziellen Aspekte hinausgehen, gewichtet veranschaulicht und mit dargestellt werden.
  11. Schlussfolgerungen können mittels Gutachten erstattet werden.

Wenn das Bestandsobjekt, welches hinsichtlich Sanierung oder Neubau zu prüfen ist, unter Denkmalschutz steht, stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit diese gesetzliche Unterschutzstellung zu verstehen ist und wie sich die Unterschutzstellung auswirkt.


Der gesamtheitlich im Neubau und in der Revitalisierung ausgebildete und erfahrene Bau- und Immobilien Sachverständige kann hier die entscheidenden Kriterien, aus gesamtheitlicher Betrachtung im Zusammenhang mit den finanziellen und sonstigen Überlegungen dem Entscheidungsträger aufbereiten und damit die nachhaltig, verantwortliche Entscheidung, unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, wesentlich unterstützen.


Neubau oder Sanierung

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