Beratung zum Verkehrswert, zur Bebauung und Immobilienbewertung Verkehrswert


Beratung bei Ankauf- oder Verkauf von Immobilien, Haus, Gebäude, Grund und Immobilienbewertung Verkehrswert


Klarheit über den Verkehrswert einer Immobilie durch Immobilienbewertung ist die Grundlage beim Umgang mit Immobilien.


Unabhängige Beratung bei Haus, Gebäude, Bauwerk, Grundstück, Liegenschaft am besten vom sachverständigen Baugutachter und Immobiliensachverständigen bewertet! Immobilienbewertung Verkehrswert

  • Beratung beim Immobilienkauf oder Verkauf
  • Wie hoch oder nieder der Wert ist, wird durch Immobilienbewertung festgestellt.
  • Wieviel muss für künftige Investitionen angenommen werden
  • Wie sind etwa vorhandene Bauschäden einzuschätzen 
  • Verkehrswert der Immobilie für steuerliche Zwecke 

Nahezu bei jeder Immobilienbewertung ist auch die Erfahrung als Bausachverständiger höchst notwendig, weil gerade bei gebrauchten und alten Immobilien oft Bauschäden (welche realistisch mit entsprechender Erfahrung mit zu bewerten sind) bei genauerer Betrachtung vorgefunden werden.

Aber auch bei neuen Liegenschaftsobjekten sind all zu oft Baufehler vorhanden, welche später zu Bauschäden führen können. 

Daher Immobilienbewertung vom Experten.


Investitionen.

Wie wirkt sich die Sanierung oder Modernisierung auf den Wert der Immobilie aus. 

Welche Investitionshöhe rechnet sich noch?


Der Sachverständige für Immobilienbewertung erstellt Ihnen auf Grundlage seiner Befundaufnahme und seiner Ortsbesichtigung, sowie einschlägiger Normen, Richtlinien und den Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, unter Einbeziehung verschiedener, wertmaßgeblicher Faktoren, wie etwa dem Bauzustand, vorliegende Wertsteigerungs- oder Wertminderungsgründe das Wertgutachten zu Ihrer Liegenschaft.

 

Der Verkehrswert von Liegenschaften wird heute in erster Linie, je nach Zweck der Begutachtung und der Verwendung des Objektes, in der Praxis nach dem Vergleichswert – und/oder dem Sachwert – und/oder dem Ertragswertverfahren ermittelt.

Die richtige Wahl des anzuwendenden Verfahrens, liegt in der Verantwortung des Gutachters.

 

Dabei erhebt Ihr Gutachter alle erforderlichen Unterlagen, macht seine persönliche Befundaufnahme vor Ort, und bewertetet im Gutachten auf Basis der Erhebung wie folgt:

 

A) §4 LBG – Vergleichswertverfahren

Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln. Vergleichbare Sachen sind solche, die hinsichtlich der den Wert beeinflussenden Umstände weitgehend mit der zu bewertenden Sache übereinstimmen. Abweichende Eigenschaften der Sache und geänderte Marktverhältnisse sind nach Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.

 

Und / oder B) §6 LBG – Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren wird der Verkehrswert durch die Summe des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile, sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache ermittelt. Der Bodenwert ist in der Regel als Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen vergleichbarer, unbebauter und bebauter Liegenschaften zu ermitteln.

 

Und / oder C) §5 LBG – Ertragswertverfahren

Die Anwendung dieses Verfahrens ist bei Liegenschaften üblich, bei denen durch Vermietung und / oder Verpachtung Erträge erzielt werden können. Der Liegenschaftswert wird durch den nachhaltig erzielbaren Reinertrag und die Restnutzungsdauer bestimmt. Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert, welcher durch das Vergleichswertverfahren ermittelt wird, und dem Gebäudeertragswert zusammen.

 

Nach Ausfertigung ergeht das Liegenschaftsbewertungsgutachtens unterfertigt und gebunden in zweifacher Ausfertigung an den Auftraggeber.