Baufortschrittsmeldung nach BTVG

Mit Kurzgutachten wird hierbei der Baufortschritt im Rahmen des Bauträgervertrags-gesetzes bestätigt.

BTVG - Kurzgutachten

Entsprechend BTVG Bauträgervertragsgesetz - Kurzgutachten für den Bauträger zwecks Bestätigung des Baufortschrittes laut vereinbartem Ratenplan.

Auftrag, ausschließlich festzustellen, wie weit der Fertigstellungsgrad gemäß den in den Anwartschafts- bzw. den Kaufverträgen enthaltenen Abschnitten gediehen ist. 

Zweck - Grundlage für die Entrichtung der Teilkaufpreise durch die Käufer der Eigentumswohnungen bzw. der parifizierten Baukörper.