Gewährleistung Abnahme Prüfung


Im Zuge einer Objektbegehung gemeinsam mit dem Eigentümer und dem ausführenden Vertragspartner wird vom Sachverständigen die auftragsgemäße Ausführung der Arbeiten überprüft.

 

Bei der Gewährleistungsabnahme erfolgt eine genaue Dokumentation des vorhandenen Zustandes. Dabei werden Abweichungen vom vereinbarten Ausführungsstandard fotografisch und schriftlich festgehalten.

 

Diese werden vor Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist betreffend weiterem Umgang zwischen den Vertragspartnern besprochen.

 

Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Vorliegens eines Baumangels vor oder nach der Abnahme. Bei Mängeln, welche noch während der Gewährleistungszeit auftreten, ist möglicherweise davon auszugehen, dass diese auf eine mangelhafte Ausführung zurückgehen.

 

Damit könnte angenommen werden, dass der Mangel bereits bei Fertigstellung vorhanden, aber noch nicht sichtbar war.

 

Ein Schaden könnte aber auch durch spätere Ereignisse verursacht worden sein. Damit muss er nicht zwingend ein Baumangel oder Sachmangel sein, der auf fehlerhafte Ausführung zurückgeht.

 

Im Detail kann es schwierig werden dies darzulegen.

 

Wurde der Dachziegel durch nicht fachmännische Befestigung gelöst oder doch durch einen Sturm und er war korrekt befestigt?

 

Bei tatsächlich vorliegenden Baumängeln, die bereits vor der Abnahme aufgetreten und entsprechend klar und beweisgesichert sind, kann der Auftraggeber mit dem Vertragspartner bzw. mit dem Ausführenden über die Herstellung einer mangelfreien Leistung sprechen. 


Meine Erfahrung und Praxis - diese kommt Ihnen zugute.