Sachschaden, Großschäden


Erstellung von Sachschaden bei Brand, Wasser, Sturm, Elementar.

Optische - technische Schäden, kausale Abgrenzung, Vorschäden.

Erstellung von Schadengutachten

Aktiv aus meiner Erfahrung als Bauherrenvertreter habe ich sehr gute Kenntnis realer Sanierungs- und Baupreise. Aufgrund meiner langjährigen Praxis als Bauleiter, im Neu- Zu- und Umbau, und insbesondere  im historischen Sanierungsbereich konnte ich mir viel praktisches und theoretisches Wissen rund um alte und neue Baumethoden und Handwerkstechniken aneignen. Hilfreich hinzu kommt, dass ich mir im Laufe meiner langjährigen Praxis sämtliche Einheitspreise aller Gewerke in Form einer umfangreichen und realen Einheitspreis-Datenbank erarbeitet habe.  Dies ermöglicht mir eine treffsichere Schadensberechnung, insbesondere auch bei Großschäden.

Damit ist einerseits dem Geschädigten selbst, und andererseits dem Versicherungsunternehmen durch die rasche, klare und nachvollziehbare Schätzung der Schadenshöhe, analog gegebener Bedingungen geholfen.

Der SV geht in Absprache mit dem Auftraggeber bei der Erhebung, nach Schadeneintritt und SV-Beauftragung wie folgt vor:

  • Klärung ob eine Befangenheit des Sachverständigen vorliegen kann.
  • Klärung der Frage, ob ein „Gegensachverständiger“ beigezogen werden soll - insbesondere bei Großschäden anzuraten.
  • Rasche Kontaktaufnahme mit VN und Terminvereinbarung durch SV, sowie kurze, erste Rückmeldung an den Auftraggeber.
  • Begutachtung des Schadens im Beisein des VN und des zuständigen Versicherungsfachmannes und/oder des Referenten.
  • Befund mit Unterteilung in Aufräum- und Abbruchkosten, Entsorgungskosten, Wiederherstellkosten analog der Versicherungsbedingungen.
  • Abgrenzung mögliche Vorschäden, möglicher Wertverbesserung, Erbringung von Eigenleistungen des VN.
  • Unterteilung des Schadens nach einzelnen Gewerken anhand aktueller und realer Baupreise.
  • Auf Wunsch erstellt der SV, je nach Gewichtung, einen Ablösevorschlag „vorbehaltlich der Deckungsüberprüfung durch den Schadenreferenten“ .
  • Übermittlung der Expertise per Mail, sowie unterfertigt und gebunden in zweifacher Ausfertigung zur weiteren Bearbeitung an den Auftraggeber.