Die Aufteilung des Verkehrswertes in Gebäude und Grundwert wird zum Ansatz der AfA Berechnung durch den Steuerexperten benötigt.
Bei der Erfassung der steuerlich relevanten Anteile ist es notwendig den Kaufpreis in den Teil "Gebäudewert" und in den Teil "Wert für Grund und Boden" aufzusplitten.
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein dies gutachterlich feststellen zu lassen.