Der Grundstückswert in der Grunderwerbssteuer.
Zur Ermittlung des Grundstückswertes wird meist das Pauschalwertmodell angewendet.
Der Nachweis des geringeren gemeinen Wertes kann auch mittels Schätzgutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Immobiliensachverständigen dargelegt werden.