Geringerer gemeiner Wert

Nachweis des geringeren gemeinen Wertes mittels Gutachten zur Vorlage bei der Finanzbehörde

 

Der Grundstückswert in der Grunderwerbssteuer.

 

Zur Ermittlung des Grundstückswertes wird meist das Pauschalwertmodell angewendet. 

 

Der Nachweis des geringeren gemeinen Wertes kann auch mittels Schätzgutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen dargelegt werden.