Der Verkehrswert ist entsprechend dem Liegenschaftsbewertungsgesetz der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann.
Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben....
Klarheit zum Verkehrswert ist die Grundlage zu weiteren Überlegungen.
Dies gilt bei Veräußerung, bei Erbschaft, Schenkung, Übergabe, Teilung, als auch bei Ankaufsüberlegung.
Gerade bei gebrauchten, älteren Immobilien sollte unbedingt auch überprüft werden, was hinsichtlich notwendiger Investitionen zu erwarten sein wird.
Nicht nur wegen der gestiegenen Baukosten der vergangenen Jahre auch im Bereich der Sanierung und Modernisierung ist diese Frage zunehmend wichtiger geworden.
Hier stehe ich Ihnen neben meiner Expertise als Immobiliengutachter zum Wert an sich gerne auch als Bausachverständiger betreffend Modernisierungs- und Sanierungskonzept zur Verfügung.
Wenn Sie zu Ihrer Immobilie eine Bewertung benötigen, kontaktieren Sie mich gerne.
Da ich seit vielen Jahren mit vertrauenswürdigen sachverständigen Kollegen zusammenarbeite, kann unabhängig der Art der Immobilie (Nutzung Wohnimmobilie, Gewerbe, Industrie usw.) der Wert für Sie
ermittelt werden.