Entsprechend BTVG Bauträgervertragsgesetz - Kurzgutachten für den Bauträger zwecks Bestätigung des Baufortschrittes laut vereinbartem Ratenplan.
Auftrag, ausschließlich festzustellen, wie weit der Fertigstellungsgrad gemäß den in den Anwartschafts- bzw. den Kaufverträgen enthaltenen Abschnitten gediehen
ist.
Zweck - Grundlage für die Entrichtung der Teilkaufpreise durch die Käufer der Eigentumswohnungen bzw. der parifizierten Baukörper.