Die Beweissicherung wird durch den Sachverständigen vor Ort im Rahmen seiner Befunderhebung aufgenommen und
dargestellt.
Sollte eine spätere gutachterliche Auswertung des aufgenommenen
Befundes notwendig werden, kann diese erstellt werden um zum Beispiel
Rissbildungen, etwa in Nachbarobjekten eindeutig den Baumaßnahmen bzw. eindeutig nicht den Baumaßnahmen zuordnen zu können.